Kunst und Kultur
Die Projektförderung der Thüringer Staatskanzlei (TSK)
Die Thüringer Staatskanzlei fördert neue Initiativen und bewährte kulturelle und gesellschaftsrelevante Projekte, die zeitlich befristet und von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung sind. Für folgende Bereiche können Sie einen Antrag auf Förderung stellen: Ankäufe, Ausstellung, Provenienzforschung, Publikation und Restaurierung. Antragsfrist: 15. Oktober 2024
mehr lesen
Die Frist für einen Antrag auf Projektförderung endet am 15. Oktober des Vorjahres. Erst zu Beginn des neuen Jahres wird die Förderentscheidung bekanntgegeben. Bei einer beantragten Förderung von über 50.000 € muss der Antrag bis spätestens 31. März des Vorjahres eingereicht werden.
Informationen, Hinweise und Ausfüllhilfen zum Antrag auf Projektförderung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst sowie weitere Ansprechpartner finden Sie unter www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/foerderungen.
Nutzen Sie für Ihre Projektförderung das Portal „ThAVEL“. Nach der dortigen Registrierung können Sie darüber Ihre Anträge bei der TSK einreichen. Sie haben die Möglichkeit, notwendige Anlagen hochzuladen und die Arbeitsstände der Antragsstellung zwischen zu speichern. Auf einem digitalen Schreibtisch werden alle eingereichten Anträge für einen bestimmten Zeitraum gespeichert und können heruntergeladen werden. Das Portal finden Sie unter www.thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/3422?c=bc1.
Die Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen
Die Kulturstiftung fördert zeitlich befristete Projekte mit einer überregionalen und modellhaften Bedeutung im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst (Theater und Tanz), der Literatur, der Musik sowie im Bereich von Film und Video. Antragsfrist: 1. Oktober 2024
mehr lesen
Provenienzforschung
Die Projektförderung erfolgt durch die Thüringer Staatskanzlei.
Siehe obigen Absatz
Bundesweite Förderung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste
Zentraler nationaler Ansprechpartner und Fördergeber für die Provenienzforschung ist das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg. Das Zentrum befasst sich mit Kulturgut, das in der Zeit des Nationalsozialismus (1933bis 1954), in der Kolonialzeit (15. bis 20. Jahrhundert) und in der SBZ/DDR (1945 bis 1989) enteignet wurde sowie mit Kulturgutverlusten während des Zweiten Weltkrieges (1939 bis 1945). Das Zentrum berät Sie auf Wunsch bereits im Vorfeld Ihrer Antragseinreichung. Antragsfrist: 1. Oktober 2024
mehr lesen
Objektbezogene Projektförderungen sind in den historischen Unrechtskontexten in Bezug auf NS-Raubgut und koloniale Kontexte möglich. Im Kontext SBZ/DDR werden derzeit ausschließlich Grundlagenprojekte gefördert.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste fördert kurzfristige Projekte mit einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten und einer maximalen Projektförderung von maximal 40.000 Euro, die ohne Antragsfrist eingereicht werden können. Es handelt sich zumeist um Einzelfallrecherchen. Bei diesen Anträgen spielt oftmals eine gewisse Dringlichkeit eine wichtige Rolle, etwa bei Auskunfts- und Restitutionsersuchen, Erbenermittlungen oder bei der Untersuchung von kleineren Konvoluten.
Die Erstchecks werden in der Regel als kurzfristiges Projekt umgesetzt. Das Modell des Erstchecks, einer systematischen, kursorischen Voruntersuchung des Museumsbestandes, wurde insbesondere für kleinere Museen mit wenig finanziellen und personellen Ressourcen entwickelt. Erstcheck-Projekte werden vor allem von den regionalen Museumsverbänden organisiert und durchgeführt. Museen können aber auch einen eigenen Erstcheck direkt beim Zentrum beantragen, wenn beispielsweise ein kleineres Konvolut von Objekten aus kolonialen Kontexten in der Sammlung untersucht werden soll.
Langfristige Projekte mit einer Laufzeit von 24 Monaten, maximal jedoch 36 Monaten können ebenfalls gefördert werden. Anträge können zum 1. April und zum 1. Oktober jeden Jahres gestellt werden.
Bei der Beantragung von langfristigen Projekten spielt die Auswahl von prioritären Objektgruppen bzw. Sammlungen eine Rolle, für die bereits erste Verdachtsmomente auf NS-verfolgungsbedingten Entzug oder Entzug aus kolonialen Kontexten vorliegen. Neben der objektbezogenen Analyse spielt hier insbesondere die Erforschung von Grundlagen und Kontexten, das heißt von Akteuren, Netzwerken, Strukturen, Prozessen und Ereignissen eine Rolle. Darüber hinaus sollen die Projekte die Erschließung, Verzeichnung und Auswertung wichtiger Quellen berücksichtigen. Dies gilt besonders für Grundlagenprojekte aus dem Kontext SBZ und DDR.
Von besonderer Dringlichkeit sind hierbei Projekte zu menschlichen Überresten, den sogenannten human remains, in musealen Sammlungen. Ziel ist es, diese an die Herkunftsgesellschaften zurück zu geben.
Auf der Internetseite des Zentrums finden Sie den jeweiligen historischen Kontexten weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und -modalitäten, Antragsformulare sowie weiterführende Informationen unter www.kulturgutverluste.de/kontexte.
Ehrenamt
Förderungen durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert und unterstützt die Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen sowie konkrete einmalige und wiederkehrende Veranstaltungen in den Kommunen des Freistaates. Darüber hinaus bietet die Stiftung verschiedene Förderprogramme an.
mehr lesen
Derzeit gibt es folgende Förderprogramme:
- „Aktiv vor Ort“: Förderung bis zu 5.000 Euro für gemeinnützige Organisationen, vor allem in den ländlichen Räumen
- „Nebenan angekommen“: Unterstützung nachbarschaftlicher Willkommenskultur von Organisationen und Initiativen
- „Lebenswelten gestalten“: Förderung engagierter Menschen vor Ort mit ihren Ideen und Aktivitäten
Alle Informationen zur Thüringer Ehrenamtsstiftung, den Förderprogrammen und Vergaberichtlinien finden Sie unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/foerderung.
Bundesweite Angebote der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt Menschen und ihre Organisationen rund um das bürgerschaftliche Engagement. Als Servicestelle organsiert sie Workshop-Angebote, leistet konkrete Hilfestellungen für alle Fragen zum ehrenamtlichen Alltag und bündelt Fördermöglichkeiten, sowohl eigene als auch von anderen Institutionen. Alle Informationen zur DSEE finden Sie unter www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de.
Neues Landesprogramm zur Förderung des Ehrenamtes
Mit dem neu verabschiedeten Ehrenamtsgesetz des Thüringer Landtages sollen ehrenamtliche Tätigkeiten in Thüringen stärker gefördert werden. Hierfür wird ein neues Landesprogramm zur Förderung des Ehrenamtes bereitgestellt.
mehr lesen
Neben den ursprünglichen Förderzwecken, von Projektdurchführung, Auslagenerstattung von Ehrenamtlichen, Aus- und Weiterbildungen, Vergünstigungen aus der Ehrenamtscard, GEMA-Gebühren wird die Finanzierung von Freiwilligenagenturen, Rechtsberatungskosten zu Vereins- und Steuerrecht, Aufwendungen und Sachkosten zur Unterstützung von Ehrenamtlichen mit Behinderung als neue Förderzwecke hinzugefügt. Die insgesamt 15 Millionen Euro aus dem Landesprogramm „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“ können ab 2025 jedes Jahr bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung beantragt werden. Diese wird zukünftig jährlich mit 3,5
Millionen Euro institutionell gefördert. Die Landesregierung und die Thüringer Ehrenamtsstiftung erarbeiten derzeit eine bürokratiearme Förderrichtlinie. Anträge könnten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025, mit Inkrafttreten des Gesetzes, bei der Ehrenamtsstiftung gestellt werden. Weitere Informationen zum Landesprogramm und den Entwurf des Thüringer Ehrenamtsrechtsgesetzes finden Sie unter https://www.cdu-landtag.de/ehrenamt.
Kulturelle Bildung
Projektförderung Aktion Mensch „Digitale Teilhabe für alle“
Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch neue Anforderungen für die Sicherstellung einer digitalen Teilhabe. Denn nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Daher möchte die Aktion Mensch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Teilhabe mit einem Aktions-Förderangebot bis zu 20.000 Euro Zuschuss stärken. Antragsfrist: 31. Dezember 2024
mehr lesen
Gefördert werden inklusive Medienarbeit und die Ausbildung von Peer-Beraterinnen und -beratern für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie für Menschen, die sich in besonderen sozialen Nöten befinden. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Es sind keine Eigenmittel erforderlich. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/digitale-teilhabe-fuer-alle.
Projektförderung Aktion Mensch „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion“
Aktion Mensch möchte mit dieser Projektförderung Inklusion erlebbar und erfahrbar machen, um eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individuellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. In dem Förderangebot können inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ und „Freizeit“ bis zu 10.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden. Antragsfrist: 31. Januar 2026
mehr lesen
Museum macht stark
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche. Für das Projekt „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Zeitraum von 2023 bis 2027 insgesamt 6 Millionen Euro. Antragsfrist: 31. Oktober 2024
mehr lesen
Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen. „Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen.
Für die Jahre 2023 bis 2026 gelten drei Antragsfristen: 28. Februar / 31. Mai / 31. Oktober.
Bisherige Förderphasen im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (BMBF):
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018 – 2022): “Museum macht stark”
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2013 – 2017): “Von uns – für uns! Die Museen unserer Stadt entdeckt.“
Alle Informationen finden Sie unter: www.museum-macht-stark.de.
Anträge können über die neue Kumasta-Datenbank gestellt werden unter https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de.
Der Thüringer Kulturpass: analog und digital
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ) sucht weitere Museen, die sich am Thüringer Kulturpass beteiligen. Im Fokus des Projektes stehen Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 27 Jahren, die bis zu zehn Stempel bei ihren Besuchen im Theater, Museum, Zoo, in der Bibliothek, bei Konzerten und anderen kulturellen Einrichtungen sammeln.
mehr lesen
KulturPass für 18-jährige, eine Initiative des Deutschen Bundestages
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2024 ihren 18. Geburtstag feiern und ist nicht zu verwechseln mit dem Thüringer Kulturpass der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ). Mit einem Budget von jeweils 100 Euro regt der Bund junge Menschen dazu an, Kultur vor Ort zu erleben. Das Budget kann innerhalb von zwei Jahren auf einer digitalen Plattform eingelöst und für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und auch für Museumsbesuche ausgegeben werden.
mehr lesen
Der KulturPass soll damit die Nachfrage in den Kultureinrichtungen stärken und sie dabei unterstützen, neues Publikum zu gewinnen. Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen. Grundsätzlich sollten flächendeckende Angebote, insbesondere im ländlichen Raum gemacht werden. Museen können kostenpflichtige Angebote wie Eintrittskarten oder Tickets für Führungen und Veranstaltungen einstellen. Nach aktueller Information können auch kostenlose Tickets angeboten werden. Um am KulturPass teilzunehmen, können sich Anbietende auf der Plattform unter www.kulturpass.de/anbietende registrieren. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Erst dann kann auf der Plattform der digitale Shop eingerichtet werden. Im Shop können die Angebote manuell, per CSV-Datei oder per API eingepflegt werden. Die Beträge für kostenpflichtige Angebote werden daraufhin erstattet.
Weitere Förderprogramme und Aktionen
Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost
Die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost ist gestartet. Anträge für Projekte in den Bereichen „Austausch und Dialog“, „demokratische Kultur“ und „Stärkung der Zivilgesellschaft“ können fortlaufend bis zu 5.000 Euro gestellt werden. Bewerben können sich gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen; parteipolitische Aktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Informationen zur Gemeinschaftsinitiative Zukunftswege Ost und der Mikroprojekteförderung finden jeden Mittwoch digital statt. Alle Informationen zur Förderung finden Sie unter https://www.zukunftswege-ost.de.
Klimaverträglichkeits- und Klimaresilienzprüfung als neuer Bestandteil von EFRE-Förderprojekten
Mit EFRE-Mitteln geförderte Infrastrukturprojekte in der Förderperiode 2021–2027, die eine Lebensdauer von über fünf Jahren haben, müssen sich einer Klimaverträglichkeitsprüfung und damit auch einer Klimaresilienzprüfung unterziehen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturprojekte gegenüber den aktuellen und künftigen Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten. Nähere Informationen zu Ansprechpartnern, den einzelnen Schritten der Klimaverträglichkeits- und der Klimaresilienzprüfung sowie das Excel-Tool zur Durchführung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter https://tlubn.thueringen.de/klima/anpassung/klimaresilienz
Kostenfreie Webseitenerstellung für den Bereich Kultur und Literatur
Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. aus Nuthetal gibt Auszubildenden und Studierenden unter Anleitung erfahrener Ausbilderinnen und Ausbilder die Möglichkeit, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Dabei können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen.
mehr lesen
Bei der Erstellung der Webseiten werden Voraussetzungen zur Barrierefreiheit sowie geltende Datenschutzrichtlinien berücksichtigt. Für die anschließende Pflege der Webseite werden den Projektpartnern ein bedienerfreundliches Redaktionssystem sowie ein kostenfreier Support zur Verfügung gestellt.
Um die Auszubildenden weiterhin unterstützen zu können, werden jederzeit neue Projektpartner gesucht. Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.azubi-projekte.de.