Kulturfonds Energie des Bundes
Mit dem Kulturfonds Energie bietet der Bund Kultureinrichtungen wie Museen gezielte Unterstützung mit einem Gesamtvolumen in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro zur Bewältigung der hohen Energiekosten. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind sowie Orte kultureller Bildung.
Der Förderzeitraum des Fonds erstreckt sich rückwirkend vom 01.01.2023 bis zum 30.04.2024. Anträge für den Kulturfonds Energie des Bundes können ab sofort vollständig eingereicht werden. Diese sollten grundsätzlich quartalsweise gestellt werden, da die Bewilligung in Tranchen erfolgt:
- Frist für Anträge der ersten Tranche (01.01 bis 31.03.2023) ist der 30.06.2023
- Frist für Anträge der zweiten Tranche (01.04. bis 30.06.2023) ist der 30.09.2023
- Frist für Anträge der dritten Tranche (01.07. bis 30.09.2023) ist der 31.12.2023
- Frist der Anträge der vierten Tranche (01.10 bis 31.12.2023) ist der 31.03.2024
- Frist der Anträge der letzten Tranche (01.01. bis 30.04.2024) ist der 31.07.2024
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet eine zentrale, von allen Ländern finanzierte Hotline an, über die Antragstellende telefonisch wie auch per E-Mail Beratung erhalten können. Die kostenfreie Service-Hotline ist unter 0800 6645685 von montags bis freitags von 9.00 bis 17.30 Uhr oder unter der E-Mail: service@kulturfonds-energie.de erreichbar. Für die technische Abwicklung stellt das Land Hamburg eine webbasierte IT-Plattform unter www.kulturfonds-energie.de bereit.
Kulturstaatssekretärin Tina Beer teilte mit, es werde zudem ein Sondervermögen für „Kulturhärtefallhilfe Energie Thüringen“ als Ergänzung zu den Bundeshilfen geben. Die Kulturhärtefallhilfe zielt darauf ab, für öffentliche Kultureinrichtungen den Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Förderanteil des Bundes und bis zu 80 % des förderfähigen Mehrbedarfs zu tragen. Zur Umsetzung des Gesetzes wird derzeit eine Richtlinie erarbeitet, die zeitnah übermittelt werden wird.
Schüler-Ferienticket Thüringen
In den Sommerferien 2023 bieten 43 Thüringer Verkehrsunternehmen Schülerinnen und Schülern das Schüler-Ferienticket an. Damit sind viele Ziele – auch Museen – in den Ferien unabhängig von den Eltern zu erreichen.
„bus & bahn thüringen“ laden alle Anbieter von Ferienangeboten ein, sich auf der Website https://www.sft-thueringen.de zu verlinken und zu präsentieren. Es gibt dort eine Karte mit Ausflugs-/Freizeit- und Ferientipps sowie einen Veranstaltungskalender. Dort können Sie Ihr Museum als interessantes Ausflugsziel vorstellen und Veranstaltungen, die in den Sommerferien bei Ihnen stattfinden, bewerben. Kosten entstehen dabei keine.
Wenn Sie Interesse an dieser Kooperation haben, nimmt Frau Susanne Rham unter s.rahm@bus-bahn-thueringen.de gerne Rückmeldungen und Zuarbeit bis zum 02.06 2023 entgegen.
Ausschreibung für das Projekt „Hör mal im Museum“
Das Projekt „Hör mal“ ist eine Kooperation zwischen Thüringer Museen, Schulen, Thüringer Bürgersendern, der Sparkassen- Kulturstiftung Hessen-Thüringen und der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). In vielen Orten Thüringens produzieren Kinder und Jugendliche in einem Museum ihrer Stadt Audioguides für Kinder, um im Unterricht erlernte Themen zu vertiefen und das erworbene Wissen bei den Schülern zu festigen.
Thüringer Museen und Gärten können sich noch bis 16.06.2023 um ein medienpädagogisch begleitetes Schulprojekt zur Produktion eines Audioguides von Kindern für Kinder bewerben.
Weitere Informationen enthält die PDF-Datei sowie die Internetseite http://www.hoermal-im-museum.de/.
CO2-Rechner & Klimabilanzen
Das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit begleitet seit 2020 Kulturinstitutionen bei der CO2–Bilanzierung. Um die Umweltwirkungen von kulturellen Institutionen, Veranstaltungsorten, Büros, Tourneen, Produktionen, Veranstaltungen oder Festivals zu erfassen und zu verstehen, stellt das Netzwerk einen CO2-Rechner zur Verfügung. Das Klimabilanzierungstool „Creative Green Tool Germany“ kann in der öffentlichen Beta-Phase für 100 Tage kostenlos genutzt werden. Zur Unterstützung wird ab Mai 2023 einmal im Monat eine „CO2-Rechner Sprechstunde“ angeboten, bei der das Klimabilanzierungsteam für Onboarding, Rückfragen und zum Austausch zur Verfügung steht.
Bis zum 15.08.2023 kann der Rechner für Testzwecke genutzt werden. Nach der öffentlichen Beta Phase werden die hinterlegten Standards bis zum Spätherbst an die dann bundeseinheitlich verabschiedeten Bilanzierungsstandards angepasst und die Usability darauf ausgerichtet. Das Tool wird danach weiterhin in Pilotprojekten genutzt werden können. Ein mögliches Lizenzierungsmodell wird ab Winter 2023 geprüft. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite unter Informationen https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de/klimabilanzen/?mc_cid=70b7205afa&mc_eid=7f56985d78
Preis „Thüringer Kulturförderverein des Monats”
Engagement für die Kultur braucht mehr Anerkennung. Deshalb wird künftig der Preis „Thüringer Kulturförderverein des Monats” ausgelobt, eine Initiative der Kulturfördervereine (DAKU), der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen und der Thüringer Ehrenamtsstiftung. Ins Leben gerufen wurde der Preis von der Netzwerkgruppe Thüringer Kulturfördervereine, Schirmherr ist Kulturminister und Chef der Staatskanzlei Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff. Unter dem Jahresmotto „Zusammen.Leben.VorOrt“ können sich Fördervereine und Freundeskreise aller Kultursparten bewerben, auch Kulturinstitutionen können Vereine vorschlagen.
Bewerbungen sind fortlaufend möglich bis spätestens zum 15. September 2023. Ausgezeichnet werden Aktivitäten, die zur kulturellen Teilhabe aller Menschen vor Ort beitragen und die Weiterentwicklung der Vereine oder der von ihnen geförderten Kultureinrichtung unterstützen, verbunden mit einem Preisgeld von 500 Euro. Die monatlichen Preisträger werden im Herbst am Tag der Thüringer Kulturfördervereine mit einer gesonderten Preisverleihung prämiert: 1. Preis in Höhe von 2.500 Euro, 2. Preis in Höhe von 1.500 Euro und 3. Preis in Höhe von 1.000 Euro.
Anforderungen und Anmeldemodalitäten entnehmen Sie bitte der Internetseite unter https://netzwerk-kfth.de/preis.html.
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert und unterstützt die Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen sowie konkrete einmalige und wiederkehrende Veranstaltungen in den Kommunen des Freistaates. Darüber hinaus bietet die Stiftung verschiedene Förderprogramme an, wie zum Beispiel:
- „Aktiv vor Ort“: Förderung bis zu 5.000 Euro für gemeinnützige Organisationen, vor allem in den ländlichen Räumen
- „Nebenan angekommen“: Unterstützung nachbarschaftlicher Willkommenskultur von Organisationen und Initiativen
- „Lebenswelten gestalten“: Förderung engagierter Menschen vor Ort mit ihren Ideen und Aktivitäten
Alle Informationen zur Thüringer Ehrenamtsstiftung, den Förderprogrammen und Vergaberichtlinien sind auf der Internetseite unter https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/foerderung abrufbar. Gern berät die Ehrenamtsstiftung und der Museumsverband Thüringen e. V. zur Antragstellung.
Wettbewerb „machen!2023“
Engagierte und Ehrenamtliche aus den ostdeutschen Bundesländern können bis zum 30.06.2023 ihre Ideen beim Wettbewerb „machen!2023“ einreichen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Staatsminister Carsten Schneider, und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wollen mit der Auszeichnung das vielfältige Engagement der Bürgerinnen und Bürger in kleineren Städten und Gemeinden Ostdeutschlands würdigen und unterstützen. Eine Jury wird in vier Kategorien insgesamt 100 Projekte mit Preisgeldern zwischen 5.000 und 10.000 Euro auszeichnen:
Kategorie: „Engagement für mehr Lebensqualität und ein gutes Miteinander“
Kategorie: „Engagement für innerdeutschen und europäischen Austausch“
Kategorie: „Engagement der jungen Generation“
Kategorie: „Engagement für die Zukunft“
Die Preisverleihung findet am 26. September 2023 im Stadion An der Alten Försterei in Berlin statt.
Der Ideenwettbewerb “machen!” des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland findet 2023 zum vierten Mal statt. Erstmals wird er in Kooperation mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt umgesetzt. Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite: https://www.machen-wettbewerb.de/
Start der 6. Auswahlverfahren für das Bundes- und Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe
Am 01.04.2023 hat das neue Auswahlverfahren für das Bundes- und Landesverzeichnis Immaterielles Kulturerbe begonnen. Bewerben können sich Gruppen aus Thüringen, die eine Kulturform ausüben und ihr Wissen und Können an zukünftige Generationen weitergeben. Wie beispielsweise Vereine, bürgerschaftliche Initiativen und lokale Gemeinschaften. Der Wettbewerb zum Bundesweiten Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe ist ein mehrstufiges Verfahren, an dem die Bundesländer, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind.
Die Bewerbungen können bis zum 31.10. 2023 bei der Thüringer Staatskanzlei eingereicht werden. Das Bewerbungsformular, ein Merkblatt sowie weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen UNESCO Kommission unter www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe oder der Thüringer Staatskanzlei unter www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/immaterielles-kulturerbe. Dr. Juliane Stückrad von der Volkskundlichen Beratungs- und Dokumentationsstelle für Thüringen berät Sie gerne unter der E-Mail: beratung@freilichtmuseum-hohenfelden.de und telefonisch unter 036450 831112.
„Museum macht stark“
Ab sofort können für Anträge auf Projektförderung beim Deutschen Museumsbund im Rahmen der Förderinitiative „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ (2023 – 2027) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gestellt werden. Anträge können bis zum 31.05.2023 für Projekte eingereicht werden, die ab dem 01.01.2024 oder später beginnen. Für das Vorhaben „Museum macht stark“ ermöglicht der Deutsche Museumsbund lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen bzw. außerunterrichtlichen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche, die von Hause aus nur wenig mit Kultur und Museum in Berührung kommen und im Alter von fünf bis 18 Jahren sind, mit Angeboten der öffentlichen Einrichtungen bekannt zu machen. Alle Informationen sind auf der Internetseite unter www.museum-macht-stark.de abrufbar.
Der Thüringer Kulturpass: analog und digital
Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ) sucht weitere Museen, die sich am Thüringer Kulturpass beteiligen. Im Fokus des Projektes stehen Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 27 Jahren, die bis zu zehn Stempel bei ihren Besuchen im Theater, Museum, Zoo, in der Bibliothek, bei Konzerten und anderen kulturellen Einrichtungen sammeln. Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erteilt Projektmanagerin Anne Kalies, Telefon: 0361 66382213, E-Mail: kulturpass@lkj-thueringen.de.
Der Thüringer Kulturpass existiert seit Ende 2021 nicht mehr nur analog, sondern auch digital als App, kostenfrei erhältlich im Apple App-Store sowie im Google Play Store. Hierbei kann für Ihr Museum eine individuelle Seite angelegt werden, um Kinder und Jugendliche auf Ihre Einrichtung hinzuweisen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.lkj-thueringen.de/projekte/thueringer-kulturpass/thueringer-kulturpass/allgemeine-informationen.
KulturPass für 18-jährige, eine Initiative des Deutschen Bundestages
Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2023 ihren 18. Geburtstag feiern und ist nicht zu verwechseln mit dem Thüringer Kulturpass der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ). Mit einem Budget von jeweils 200 Euro regt der Bund junge Menschen dazu an, Kultur vor Ort zu erleben. Das Budget kann innerhalb von zwei Jahren auf einer digitalen Plattform eingelöst und für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und auch für Museumsbesuche ausgegeben werden. Der KulturPass soll damit die Nachfrage in den Kultureinrichtungen stärken und sie dabei unterstützen, neues Publikum zu gewinnen.
Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Große Verkaufsplattformen und Online-Versandhändler sind ausgeschlossen. Grundsätzlich sollten flächendeckende Angebote, insbesondere im ländlichen Raum gemacht werden. Museen können kostenpflichtige Angebote wie Eintrittskarten oder Tickets für Führungen und Veranstaltungen einstellen. Nach aktueller Information können auch kostenlose Tickets angeboten werden. Um am KulturPass teilzunehmen, können sich Anbietende ab dem 17.05.2023 auf der Plattform unter www.kulturpass.de/anbietende registrieren. Hierfür ist ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Erst dann kann auf der Plattform der digitale Shop eingerichtet werden. Im Shop können die Angebote manuell, per CSV-Datei oder per API eingepflegt werden. Die Beträge für kostenpflichtige Angebote werden daraufhin erstattet.