Regionale und überregionale Förderungen

Kunst und Kultur

Die Projektförderung der Thüringer Staatskanzlei (TSK)

Die Thüringer Staatskanzlei fördert neue Initiativen und bewährte kulturelle und gesellschaftsrelevante Projekte, die zeitlich befristet und von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung sind. Für folgende Bereiche können Sie einen Antrag auf Förderung stellen: Ankäufe, Ausstellung, Provenienzforschung, Publikation und Restaurierung. Antragsfrist: 15. Oktober 2025
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Die Projektförderung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen

Die Kulturstiftung fördert zeitlich befristete Projekte mit einer überregionalen und modellhaften Bedeutung im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst (Theater und Tanz), der Literatur, der Musik sowie im Bereich von Film und Video. Antragsfrist: 1. Oktober 2025
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Landesprogramm zur Bestandserhaltung schriftlichen Kulturguts des Freistaates Thüringen

Bis zum 31. Oktober 2025 können noch Anträge für das Landesprogramm zur Bestandserhaltung schriftlichen Kulturguts bei der Thüringer Staatskanzlei eingereicht werden. Die Projektförderung deckt sowohl präventive Maßnahmen am schriftlichen Kulturgut für Museen als auch stabilisierende Maßnahmen wie Trockenreinigung, Rissschließung, Deformierungsreduzierung, Mengenentsäuerung, konservatorische Stabilisierung und Restaurierung von wertvollen Einzelobjekten ab. Zudem können Sie im Rahmen der Förderung Konzepte und Methoden für bestandserhaltende Maßnahmen entwickeln. Um eine Förderung zu erhalten muss der Bestand von landesweiter Bedeutung sein und der Antragsteller seinen Sitz in Thüringen haben.

Weiteres Material: Informationsschreiben der Thüringer Staatskanzlei sowie das Antragsformular und die Richtlinien. Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Kristin Kalb-Liesche, Telefon: 0361 573214772 oder per E-Mail an Kristin.Kalb-Liesche@tsk.thueringen.de.


Provenienzforschung

Die Projektförderung erfolgt durch die Thüringer Staatskanzlei.

Siehe obigen Absatz


Bundesweite Förderung durch das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste

Zentraler nationaler Ansprechpartner und Fördergeber für die Provenienzforschung ist das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg. Das Zentrum befasst sich mit Kulturgut, das in der Zeit des Nationalsozialismus (1933bis 1954), in der Kolonialzeit (15. bis 20. Jahrhundert) und in der SBZ/DDR (1945 bis 1989) enteignet wurde sowie mit Kulturgutverlusten während des Zweiten Weltkrieges (1939 bis 1945). Das Zentrum berät Sie auf Wunsch bereits im Vorfeld Ihrer Antragseinreichung. Antragsfrist: 1. Oktober 2025
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Ehrenamt

Förderungen durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert und unterstützt die Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen sowie konkrete einmalige und wiederkehrende Veranstaltungen in den Kommunen des Freistaates. Darüber hinaus bietet die Stiftung verschiedene Förderprogramme an.
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LOKAL – Programm für Kultur und Engagement

Mit dem Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes sollen Kulturakteure in mittelgroßen und kleineren Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt werden. Das Programm ermöglicht es Kultureinrichtungen, neue und interdisziplinäre Netzwerke mit lokalen Partnern aufzubauen und im Rahmen dieser Partnerschaften gemeinsam mit Künstlerinnen und Künstlern partizipative Kunstprojekte zu initiieren. Antragsfrist: 14. Februar 2025
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Bundesweite Angebote der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt Menschen und ihre Organisationen rund um das bürgerschaftliche Engagement. Als Servicestelle organsiert sie Workshop-Angebote, leistet konkrete Hilfestellungen für alle Fragen zum ehrenamtlichen Alltag und bündelt Fördermöglichkeiten, sowohl eigene als auch von anderen Institutionen. Alle Informationen zur DSEE finden Sie unter www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de.


Neues Landesprogramm zur Förderung des Ehrenamtes

Mit dem neu verabschiedeten Ehrenamtsgesetz des Thüringer Landtages sollen ehrenamtliche Tätigkeiten in Thüringen stärker gefördert werden. Hierfür wird ein neues Landesprogramm zur Förderung des Ehrenamtes bereitgestellt.
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Kulturelle Bildung

Projektförderung Aktion Mensch „Digitale Teilhabe für alle“

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch neue Anforderungen für die Sicherstellung einer digitalen Teilhabe. Denn nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Daher möchte die Aktion Mensch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Teilhabe mit einem Aktions-Förderangebot bis zu 20.000 Euro Zuschuss stärken. Antragsfrist: 31. Dezember 2024
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Projektförderung Aktion Mensch „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion“

Aktion Mensch möchte mit dieser Projektförderung Inklusion erlebbar und erfahrbar machen, um eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individu­ellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. In dem Förderangebot können inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ und „Freizeit“ bis zu 10.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden. Antragsfrist: 31. Januar 2026
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Museum macht stark

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche. Für das Projekt „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Zeitraum von 2023 bis 2027 insgesamt 6 Millionen Euro. Antragsfrist: 31. Oktober 2025
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Der Thüringer Kulturpass: analog und digital

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ) sucht weitere Museen, die sich am Thüringer Kulturpass beteiligen. Im Fokus des Projektes stehen Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 27 Jahren, die bis zu zehn Stempel bei ihren Besuchen im Theater, Museum, Zoo, in der Bibliothek, bei Konzerten und anderen kulturellen Einrichtungen sammeln.
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KulturPass für 18-jährige, eine Initiative des Deutschen Bundestages

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2024 ihren 18. Geburtstag feiern und ist nicht zu verwechseln mit dem Thüringer Kulturpass der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ). Mit einem Budget von jeweils 100 Euro regt der Bund junge Menschen dazu an, Kultur vor Ort zu erleben. Das Budget kann innerhalb von zwei Jahren auf einer digitalen Plattform eingelöst und für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und auch für Museumsbesuche ausgegeben werden.
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Weitere Förderprogramme und Aktionen

Programm „Modelle für Kulturinstitutionen von morgen“

Das Programm „Modelle für Kulturinstitutionen von morgen“ der Kulturstiftung des Bundes lädt Kultureinrichtungen und Kommunen ein, sich zeitweise aus dem Tagesgeschäft zu lösen und Visionen für experimentelle Nutzungskonzepte für Kulturorte oder neue interkommunale Kooperationen zu entwickeln. In der Orientierungsphase wird die Entwicklung von bis zu fünfzig institutionellen Innovationskonzepten in deutschen Großstädten mit je 50.000 Euro gefördert. Zudem umfasst diese Phase Beratungs- und Vernetzungsangebote., Recherche- und Inspirationsreisen zu modellhaften europäischen Kulturorten eröffnen internationale Perspektiven. Für das Programm steht ein Gesamtbudget in Höhe von bis zu 4,6 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können voraussichtlich Anfang 2025 gestellt werden, sobald die Fördergrundsätze mit den Antragsvoraussetzungen veröffentlicht wurden. Alle Informationen finden Sie unter https://www.kulturstiftung-des-bundes.de/de/projekte/transformation_und_zukunft/detail/modelle_fuer_kulturinstitutionen_von_morgen_at.html.


Klimaverträglichkeits- und Klimaresilienzprüfung als neuer Bestandteil von EFRE-Förderprojekten

Mit EFRE-Mitteln geförderte Infrastrukturprojekte in der Förderperiode 2021–2027, die eine Lebensdauer von über fünf Jahren haben, müssen sich einer Klimaverträglichkeitsprüfung und damit auch einer Klimaresilienzprüfung unterziehen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturprojekte gegenüber den aktuellen und künftigen Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten. Nähere Informationen zu Ansprechpartnern, den einzelnen Schritten der Klimaverträglichkeits- und der Klimaresilienzprüfung sowie das Excel-Tool zur Durchführung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter https://tlubn.thueringen.de/klima/anpassung/klimaresilienz


Kostenfreie Webseitenerstellung für den Bereich Kultur und Literatur

Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. aus Nuthetal gibt Auszubildenden und Studierenden unter Anleitung erfahrener Ausbilderinnen und Ausbilder die Möglichkeit, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Dabei können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen.
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