Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Museumsverbandes Thüringen e. V. (MVT) und werden durch die Anmeldung bei Veranstaltungen anerkannt.

Anbieter der Veranstaltungen und damit Vertragspartner ist der
Museumsverband Thüringen e. V.
Wallstraße 18
99084 Erfurt
Tel.: 0361 5513871
Mail: info@museumsverband-thueringen.de

Die Veranstaltungen dienen vor allem der Fort- und Weiterbildung von Personen, die haupt-, neben- oder ehrenamtlich in Museen in Thüringen tätig sind.

Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des/der Teilnehmenden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der MVT hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

Rechte, die dem Verband nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach sonstigen Vereinbarungen über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinauszustehen, bleiben unberührt.


Anmeldung und Teilnahme

Die Vereinbarung zur Teilnahme kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die Geschäftsstelle des MVT zustande. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail oder telefonisch bei der Geschäftsstelle unter Angabe der vollständigen Kontaktdaten (Name der Person, E-Mail-Adresse und Angabe des Museums bzw. der Institution).

Die Geschäftsstelle des MVT dokumentiert und speichert den Vorgang.


Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist im Regelfall das Erreichen einer Mindestteilnehmendenzahl vor Beginn der Veranstaltung.

Pro Veranstaltung kann bei beschränkter Teilnehmerzahl eine Person aus einem Museum oder einer Institution teilnehmen. Nach Ablauf der Anmeldefrist und bei noch frei verfügbaren Plätzen besteht die Möglichkeit zur Teilnahme weiterer Personen aus einem Museum.


Veranstalter

Der MVT ist grundsätzlich Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Sofern der Verband lediglich als Vermittler auftritt oder auf der Internetseite auf die Veranstaltung eines Dritten hinweist, wird dies ausdrücklich in der Ausschreibung genannt. Es gelten dann die jeweiligen Regelungen und Bedingungen des Veranstalters, für den die Vermittlung bzw. der Hinweis erfolgt.


Teilnahmegebühren

Die Teilnahme an den Eigenveranstaltungen des MVT ist kostenfrei.


Absage einer Veranstaltung, Absage von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Die Geschäftsstelle des MVT kann wegen zu geringer Beteiligung, aufgrund der Absage eines kooperierenden Veranstaltungspartners oder -standortes oder aus anderen berechtigten Gründen (zum Beispiel höhere Gewalt) eine Veranstaltung absagen, zeitlich verschieben, örtlich verlegen oder in ein digitales Format umwandeln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden zeitnah, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung in Textform informiert.

Fällt die angekündigte Referentin oder der Referent nach Anmeldeschluss aus, kann der MVT eine angemessene Vertretung stellen. Weitere Ansprüche für Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmern, zum Beispiel bereits erworbene Fahrscheine, gegen den Verband sind ausgeschlossen.

Kann eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer die Veranstaltung nicht besuchen, kann eine Vertretung benannt werden, die den Platz der Teilnehmerin oder des Teilnehmers übernimmt. Wird bei der Ankündigung der Veranstaltung ausdrücklich eine andere Absageregelung genannt, so ist diese maßgebend. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Absage bei der Geschäftsstelle.


Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung stellt die Geschäftsstelle des MVT auf Nachfrage der Teilnehmerin oder des Teilnehmers nach der Veranstaltung aus.


Hinweis zu Bild- und Tonaufnahmen

Während der Veranstaltung werden ggfs. Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklären sich die Anwesenden mit einer möglichen Veröffentlichung auf der Website, den Social-Media-Kanälen sowie in Publikationen des MVT einverstanden. Falls eine Veröffentlichung nicht gewünscht ist, informieren Sie bitte die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle vor Beginn der Veranstaltung.


Urheberrechtsschutz

Der MVT behält sich an sämtlichen Lehrmaterialien alle Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Aus urheberrechtlichen Gründen sind das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in den Veranstaltungen nicht gestattet. In Veranstaltungen zur Verfügung gestelltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung des Verbandes auf keine Weise verwertet, insbesondere nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden.


Hausordnung

Der MVT ist Gast in den von ihm genutzten Gebäuden und Räumen. Die jeweilige Hausordnung des jeweils kooperierenden Veranstaltungsstandorts ist zu beachten. Weltanschauliche, parteipolitische oder wirtschaftliche Werbung in den Veranstaltungen des Verbands ist nicht gestattet.


Haftung

Die Haftung des MVT beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Verbands oder ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder entstehende Schäden möglichst gering zu halten.


Datenschutz

Sämtliche von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitgeteilten personenbezogenen Daten werden von der Geschäftsstelle des MVT ausschließlich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) gespeichert und verarbeitet.

Zur Abwicklung der Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist eine Verwendung der persönlichen Daten erforderlich. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung.


Schriftform

Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses.


Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung oder deren unwirksamer Teil sind durch eine Regelung zu ersetzen, welche dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht oder ihm wirtschaftlich am nächsten kommt.


Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus einer Anmeldung oder Teilnahme an Veranstaltungen des MVT begebenden Streitigkeiten ist Erfurt.

Stand: 29.01.2025