Beantragung der Mitgliedschaft
«Mitglied des Verbandes können natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die das Museumswesen in Thüringen fördern. Über einen schriflichen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. …» (Satzung MVT § 3)
- Download Antrag für Privatpersonen.
- Download Antrag für juristische Personen.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist in der Beitragsordnung des Museumsverbandes Thüringen e. V. festgelegt.