Mitgliedschaft

Beantragung der Mitgliedschaft

«Mitglied des Verbandes können natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die das Museumswesen in Thüringen fördern. Über einen schriflichen Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. …» (Satzung MVT § 3)

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist in der Beitragsordnung des Museumsverbandes Thüringen e. V. festgelegt.