Förderungen, Wettbewerbe und Preise

Aufruf zur Bewerbung für den “Thüringer Preis für Industriekultur”

Die Historische Kommission für Thüringen lobt gemeinsam mit der Thüringer Staatskanzlei in diesem Jahr den „Thüringer Preis für Industriekultur“ aus. Gegenüber dem zwischen 2019 und 2022 bereits viermal verliehenen „Landesgeschichtlichen Preises für Industriekultur“  erweitert diese Ausschreibung das thematische Spektrum der Arbeiten und Projekte ganz erheblich und richtet sich auch an Museen und/oder Technische Denkmale. Die Kategorie „Vermittlung/Breitenkultur“ tritt jetzt neu neben die Preiskategorie „Forschung und Wissenschaft“. Mit ihr sollen Ausstellungen, Ausstellungskataloge/-konzepte, digitale oder analoge Artikel, Reportagen, Features, Dokumentationen oder sonstige, hier nicht explizit genannte Formate, die sich der Bewahrung/Vermittlung widmen, ausgezeichnet werden. Für Museen und Technische Denkmale ergeben sich hier viele Anknüpfungspunkte.

Einsendeschluss für Bewerbungen ist der 31. August 2024. Den Aufruf zur Teilnahme mit der Ausschreibung finden Sie hier.


„Museen in ländlichen Räumen 2024“

Das Förderprogramm „Museen in ländlichen Räumen 2024“ des Deutschen Verbandes für Archäologie e. V. richtet sich an Museen in ländlichen Räumen, die in ihrem Betrieb und ihrer Weiterentwicklung gestärkt werden sollen. Damit leistet das Programm einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung der kulturellen Teilhabe als Teil der regionalen Daseinsvorsorge. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts wie Kommunen, Vereine, Körperschaften und Stiftungen. Förderungen für öffentliche als auch privat getragene Museen, landwirtschaftliche Museen, Freilichtmuseen, archäologische Stätten und öffentlich zugängliche Bau- und Bodendenkmäler können in Städten und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern beantragt werden. Es besteht keine Antragsfrist, sodass die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Die Maßnahme kann mit Zustellung des Weiterleitungsvertrages beginnen und muss spätestens am 31.08.2024 beendet sein. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 25.000 Euro, wobei ein Eigenanteil in Höhe von 25 Prozent aufgebracht werden muss. Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite unter https://www.dvarch.de/themen/fachausschuesse/foerderprogramm-museen-in-laendlichen-raeumen-2024.


Projektförderung Aktion Mensch „Digitale Teilhabe für alle“

Gesellschaftliche und soziale Teilhabe bedeutet bei zunehmender Digitalisierung auch neue Anforderungen für die Sicherstellung einer digitalen Teilhabe. Denn nur wer sich in der digitalen Welt auskennt, kann ihre Vorteile aktiv nutzen und sich gleichberechtigt einbringen. Daher möchte die Aktion Mensch Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Teilhabe mit einem Aktions-Förderangebot bis zu 20.000 Euro Zuschuss stärken. Gefördert werden inklusive Medien­arbeit und die Ausbildung von Peer-Beraterinnen und -beratern für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche sowie für Menschen, die sich in besonderen sozialen Nöten befinden. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Es sind keine Eigenmittel erforderlich. Nach Bewilligung ist jedes Vorhaben innerhalb von 24 Monaten umzusetzen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/digitale-teilhabe-fuer-alle.


Neues Landesprogramm zur Förderung des Ehrenamtes

Mit dem neu verabschiedeten Ehrenamtsgesetz des Thüringer Landtages sollen ehrenamtliche Tätigkeiten in Thüringen stärker gefördert werden. Hierfür wird ein neues Landesprogramm zur Förderung des Ehrenamtes bereitgestellt. Neben den ursprünglichen Förderzwecken, von Projektdurchführung, Auslagenerstattung von Ehrenamtlichen, Aus- und Weiterbildungen, Vergünstigungen aus der Ehrenamtscard, GEMA-Gebühren wird die Finanzierung von Freiwilligenagenturen, Rechtsberatungskosten zu Vereins- und Steuerrecht, Aufwendungen und Sachkosten zur Unterstützung von Ehrenamtlichen mit Behinderung als neue Förderzwecke hinzugefügt. Die insgesamt 15 Millionen Euro aus dem Landesprogramm „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts im Freistaat Thüringen“ können ab 2025 jedes Jahr bei der Thüringer Ehrenamtsstiftung beantragt werden. Diese wird zukünftig jährlich mit 3,5

Millionen Euro institutionell gefördert. Die Landesregierung und die Thüringer Ehrenamtsstiftung erarbeiten derzeit eine bürokratiearme Förderrichtlinie. Anträge könnten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025, mit Inkrafttreten des Gesetzes, bei der Ehrenamtsstiftung gestellt werden. Weitere Informationen zum Landesprogramm und den Entwurf des Thüringer Ehrenamtsrechtsgesetzes finden Sie unter https://www.cdu-landtag.de/ehrenamt.


Projektförderung Aktion Mensch „Viel vor: Gemeinsam aktiv für Inklusion“

Aktion Mensch möchte mit dieser Projektförderung Inklusion erlebbar und erfahrbar machen, um eine vielfältige und offene Gesellschaft zu schaffen, in der jeder Mensch unabhängig von individu­ellen Unterschieden am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. In dem Förderangebot können inklusive Projekte in den Lebensbereichen „Bildung und Persönlichkeitsstärkung“ und „Freizeit“ bis zu 10.000 Euro ohne Eigenmittel beantragt werden. Anträge können bis zum 31. Januar 2026 gestellt werden. Der maximale Durchführungszeitraum eines Projektes liegt bei 12 Monaten. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/aktionsangebote/viel-vor.


Klimaverträglichkeits- und Klimaresilienzprüfung als neuer Bestandteil von EFRE-Förderprojekten

Mit EFRE-Mitteln geförderte Infrastrukturprojekte in der Förderperiode 2021–2027, die eine Lebensdauer von über fünf Jahren haben, müssen sich einer Klimaverträglichkeitsprüfung und damit auch einer Klimaresilienzprüfung unterziehen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Infrastrukturprojekte gegenüber den aktuellen und künftigen Auswirkungen des Klimawandels zu bewerten. Nähere Informationen zu Ansprechpartnern, den einzelnen Schritten der Klimaverträglichkeits- und der Klimaresilienzprüfung sowie das Excel-Tool zur Durchführung finden Sie auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz unter https://tlubn.thueringen.de/klima/anpassung/klimaresilienz.


Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste vergibt kurzfristige Projektmittel

Beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste stehen Projektmittel für kurzfristige Forschungs­vorhaben im Jahr 2024 zur Verfügung. Neu dabei ist, dass seit diesem Jahr auch Erstchecks im Bereich SBZ/DDR für den Sammlungsbestand in den Museen eingereicht werden können. Gefördert werden Projekte mit maximal sechs Monaten Laufzeit und maximal 40.000 Euro. Sie können Ihre Anträge jederzeit einreichen. Mathias Deinert, Referent Kulturgutentziehungen SBZ/DDR vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, beantwortet Ihre Fragen unter der E-Mail: mathias.deinert@kulturgutverluste.de oder Telefon: 0391 727 763 32. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite unter https://kulturgutverluste.de/kontexte/sbz-ddr.

Für grundlegende Fragen zur Provenienzforschung steht Ihnen die Koordinatorin der Koordinierungsstelle Provenienzforschung beim MVT, Sabine Breer unter der E-Mail: breer@museumsverband-thueringen.de oder Telefon: 0361 21956981 zur Verfügung.


Neue Online-Antragsstellung für die Projektförderung des Freistaats Thüringen im Kunst- und Kulturbereich

Ab sofort können Anträge auf Kulturförderung bei der Thüringer Staatskanzlei online unter dem folgenden Link gestellt werden: https://thavelp.thueringen.de/thavelp/go/a/3422?c=bc1. Das Portal „ThAVEL“ ist das allgemeine Thüringer Antragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen. Bei der Registrierung gibt es mehrere Auswahlmöglichkeiten. Antragstellende werden dann durch einen mehrstufigen Fragenkatalog geleitet. Es können Anlagen hochgeladen und die Arbeitsstände zwischengespeichert werden. Auf einem digitalen Schreibtisch werden alle eingereichten Anträge für einen bestimmten Zeitraum gespeichert und können heruntergeladen werden.


Thüringer Ehrenamtsstiftung

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung fördert und unterstützt die Arbeit in Vereinen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen sowie konkrete einmalige und wiederkehrende Veranstaltungen in den Kommunen des Freistaates. Darüber hinaus bietet die Stiftung verschiedene Förderprogramme an, wie zum Beispiel:

  • „Aktiv vor Ort“: Förderung bis zu 5.000 Euro für gemeinnützige Organisationen, vor allem in den ländlichen Räumen
  • „Nebenan angekommen“: Unterstützung nachbarschaftlicher Willkommenskultur von Organisationen und Initiativen
  • „Lebenswelten gestalten“: Förderung engagierter Menschen vor Ort mit ihren Ideen und Aktivitäten

Alle Informationen zur Thüringer Ehrenamtsstiftung, den Förderprogrammen und Vergaberichtlinien sind auf der Internetseite unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/foerderung abrufbar. Gern berät die Ehrenamtsstiftung und der Museumsverband Thüringen e. V. zur Antragstellung.


Der Thüringer Kulturpass: analog und digital

Die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ) sucht weitere Museen, die sich am Thüringer Kulturpass beteiligen. Im Fokus des Projektes stehen Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 27 Jahren, die bis zu zehn Stempel bei ihren Besuchen im Theater, Museum, Zoo, in der Bibliothek, bei Konzerten und anderen kulturellen Einrichtungen sammeln. Weitere Auskünfte und Informationsmaterial erteilt Projektmanagerin Anne Kalies, Telefon: 0361 66382213, E-Mail: kulturpass@lkj-thueringen.de.

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KulturPass für 18-jährige, eine Initiative des Deutschen Bundestages

Der KulturPass ist ein Angebot der Bundesregierung für alle, die 2024 ihren 18. Geburtstag feiern und ist nicht zu verwechseln mit dem Thüringer Kulturpass der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung Thüringen e. V. (LKJ). Mit einem Budget von jeweils 100 Euro regt der Bund junge Menschen dazu an, Kultur vor Ort zu erleben. Das Budget kann innerhalb von zwei Jahren auf einer digitalen Plattform eingelöst und für Eintrittskarten, Bücher, CDs, Platten und auch für Museumsbesuche ausgegeben werden. Der KulturPass soll damit die Nachfrage in den Kultureinrichtungen stärken und sie dabei unterstützen, neues Publikum zu gewinnen.

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Museum macht stark

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche. Für das Projekt „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Zeitraum von 2023 bis 2027 insgesamt 6 Millionen Euro.

Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen. „Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen.

Für die Jahre 2023 bis 2026 gelten drei Antragsfristen: 28. Februar / 31. Mai / 31. Oktober.

Bisherige Förderphasen im Rahmen von Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (BMBF):
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018 – 2022): “Museum macht stark”
Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2013 – 2017): “Von uns – für uns! Die Museen unserer Stadt entdeckt.“

Alle Informationen finden Sie unter: www.museum-macht-stark.de.
Anträge können über die neue Kumasta-Datenbank gestellt werden unter https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de.


Kostenfreie Webseitenerstellung für den Bereich Kultur und Literatur

Der Förderverein für regionale Entwicklung e. V. aus Nuthetal gibt Auszubildenden und Studierenden unter Anleitung erfahrener Ausbilderinnen und Ausbilder, die Möglichkeit, praktische Berufserfahrung an realen Webseitenprojekten zu sammeln. Dabei können sich Kommunen, Vereine, öffentliche und soziale Einrichtungen und kleinere Unternehmen kostenfrei eine Webseite erstellen lassen. Derzeit werden im Rahmen des Förderprogramms „Kultur und Literatur online“ neue Projektpartner gesucht. Bei der Erstellung der Webseiten werden Voraussetzungen zur Barrierefreiheit sowie geltende Datenschutzrichtlinien berücksichtigt: für die anschließende Pflege der Webseite wird den Projektpartnern ein bedienerfreundliches Redaktionssystem sowie ein kostenfreier Support zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.azubi-projekte.de.